Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
Dem SGA gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer, Schüler und Eltern an.
Dem SGA obliegen Entscheidungen über
- mehrtägige Schulveranstaltungen (Art, Planung, Kostenbeiträge, Dauer, Anzahl, Zahl der Begleitpersonen) Über Ziel, Inhalt und Dauer von Schulveranstaltungen bis zu einem Tag entscheidet der Schulleiter
- die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
- die Durchführung (einschließlich der Terminfestle-gung) von Elternsprechtagen
- die Hausordnung
- die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
- die Bewilligung zur Organisation der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen
- die Durchführung von Veranstaltungen der Schullaufbahnberatung
- die Durchführung von Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege unter Einbeziehung des Schularztes
- Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
- Schulautonome Schulzeitregelungen