Dem SGA gehören der Schulleiter und je drei Vertreter der Lehrer, Schüler und Eltern an.

Dem SGA obliegen Entscheidungen über

    • mehrtägige Schulveranstaltungen (Art, Planung, Kostenbeiträge, Dauer, Anzahl, Zahl der Begleitpersonen) Über Ziel, Inhalt und Dauer von Schulveranstaltungen bis zu einem Tag entscheidet der Schulleiter
    • die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
    • die Durchführung (einschließlich der Terminfestle-gung) von Elternsprechtagen
    • die Hausordnung
    • die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
    • die Bewilligung zur Organisation der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen
    • die Durchführung von Veranstaltungen der Schullaufbahnberatung
    • die Durchführung von Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege unter Einbeziehung des Schularztes
    • Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen
    • Schulautonome Schulzeitregelungen