EU-DiplomMit dem Abschluss unserer Höheren Lehranstalt wird das EU-Diplom erworben. Was bedeutet dies für unsere Absolventinnen und Absolventen? Die EU-Richtlinien kennen zwei Arten von Diplomen: Universitäts- bzw. Hochschuldiplome und Berufliche Diplome.
In den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird für diese berufliche Qualifikation der Berufsdiplome, die mit hoher Eigenverantwortung und planendenTätigkeiten verbunden sind, auf postsekundärem Niveau, also erst nach der Reifeprüfung, ausgebildet. Nach eingehender Überprüfung der Arbeiten an unserem österreichischen BHS durch die EU werden die Absolventinnen und Absolventen unserer Schule auf jenem Niveau anerkannt, das in den meisten Länder erst nach der Matura mit anschließendem beruflichem Studium verbunden ist. Das heißt, unsere jungen BHS-Absolventen haben daher in allen EU-Ländern einen altersmäßig frühen Zugang zu Berufen, die in vielen Fällen in diesen Länder erst nach einer an die Matura anschließenden Ausbildung ausgeübt werden können. Damit anerkennt die EU den erfolgreichen Abschluss unserer höheren berufsbildenden Schulen (Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe - Internationales Dienstleistungsmanagement, Medieninformatik und Höhere Lehranstalt für Kultur- und Kongressmanagement) als Diplomausbildung. Die fünfjährige Ausbildung an der BHS bringt also eine Mehrfachqualifikation: nämlich wie bisher die Matura, österreichische Gewerbeberechtigungen und nunmehr auch ein EU-Diplom, das für Berufe mit hoher Eigenverantwortlichkeit sowie Selbständigkeit auf Grund komplexer fach- und berufsspezifischer Kompetenz qualifiziert. *Seit August 1995 sind Österreichs Berufsbildende Höhere Schulen (BHS) in den Anhang D der Richtlinie 92/51/EGW von der EU-Kommission aufgenommen worden
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